Page 234 - BW_CGN_Programm_2025-1
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Hinweise & Services


       >  ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


       Für Veranstaltungen mit Übernachtung und Verpflegung gelten abwei-
       chende Rücktrittsfristen.

       Besondere Hinweise
       Die Möglichkeit des Rücktritts erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von
       beiden Seiten vollständig erfüllt ist, bevor Sie die Möglichkeit des Rück-
       tritts ausgeübt haben.

       Mahnverfahren
       Bei Zahlungsverzug berechnen wir nach einer ersten kostenfreien
       Zahlungserinnerung für die erste Mahnung 2,00 € und für eine weitere
       Mahnung 5,00 €.

       Erstattung
       Kommen Veranstaltungen nicht zustande, werden bereits geleistete
       Zahlungen erstattet.

       Ermäßigungen/Erstattungen
       Die Teilnehmergebühren sind für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
       sehr kostengünstig kalkuliert. Aus diesem Grund gibt es auch nur in ein-
       zelnen Programmbereichen bzw. für einzelne Zielgruppen die Möglichkeit
       einer Gebührenermäßigung.
       Bitte informieren Sie sich über mögliche Ermäßigungsgründe und einzu-
       reichende Nachweise bei der Bildungseinrichtung. Sie müssen bis zum
       ersten Kurstag bei der Bildungseinrichtung beantragt werden. Später
       eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
       In Bezug auf die Erstattungsmöglichkeiten der Krankenkassen bitten wir die
       Teilnehmerinnen und Teilnehmer, sich an ihre jeweilige Krankenkasse zu
       wenden. Auf Wunsch stellen wir Ihnen nach Beendigung Ihres Kurses eine
       Bescheinigung über die Teilnahme und die Zahlung der Teilnahmegebühr aus.

       Teilnahmeentgelte
       Jede Veranstaltung ist mit dem fälligen Teilnahmeentgelt ausgezeichnet.
       Eine Unterrichtsstunde (U-Std.) umfasst 45 Minuten. In Einzelfällen sind
       zusätzliche Mehrkosten und Umlagen in der Kursbeschreibung ausgewie-
       sen. Solche Sachkosten sind von der Ermäßigungsmöglichkeit ausge-
       schlossen. Sie werden mit den Teilnehmergebühren fällig.

       Wechsel der Kursleitung
       Aus wichtigen Gründen können Veranstaltungen mit einer anderen
       Leitung als ausgeschrieben durchgeführt werden. Daraus entsteht kein
       Rücktrittsrecht.

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