Page 231 - BW_CGN_Programm_2025-1
P. 231

Hinweise & Services


          >  BILDUNGSSCHECK







          Seit dem 01.01.2015 mit dem Beginn der neuen Förderphase
          des Europäischen Sozialfonds ESF gibt es einen neu gestalteten
          Bildungsscheck mit besonderer Ausrichtung auf Zugewanderte, Un-
          und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Berufsrück-
          kehrende.

          Die maximale Fördersumme beträgt 500 Euro, wobei nur 50% der Kurs-
          kosten übernommen werden.
          Förderfähig sind Kurse ab einer Gesamtsumme von 500 Euro. Bitte infor-
          mieren Sie sich auf der Internetseite: www.bildungsscheck.de
          Für Beschäftigte mit geringem Einkommen gibt es auch weiterhin die
          »Bildungsprämie«.
          Informationen zu diesem bundesweiten Angebot finden Sie unter www.
          bildungspraemie.info
          Sollten Sie die Möglichkeit einer Förderung über den Bildungsscheck
          sehen, bitten wir Sie, bevor Sie sich an eine Beratungsstelle wenden,
          zunächst bei uns zu erfragen, ob für die gewünschten Fortbildungen ein
          Bildungsscheck beantragt werden kann. Wir informieren Sie gerne!

          Weitere Informationen:
          www.bildungsscheck.nrw.de
          www.mais.nrw.de
          www.bildungspraemie.info
          www.weiterbildungsberatung-nrw.de

          Noch grundsätzliche Fragen?
          Telefonische Auskunft zum Bildungsscheck erhalten Sie über das
          »Info-Telefon Bildungsscheck«.
          Montags bis freitags antwortet das Team unter 0211 837 1929 in der Zeit
          von 8.00 bis 18.00 Uhr!












                                                          231
   226   227   228   229   230   231   232   233   234   235   236