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Hinweise & Services                                                Hinweise & Services


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 Kath. Bildungswerk im Kreis Euskirchen  Euskirchen-Pass
 Geschäftsstelle Euskirchen/Rhein-Sieg lrh
 Kirchplatz 1  Der Euskirchen-Pass wird auf Antrag vom Bürgerbüro der Stadt Euskirchen für Euskirchener
 53340 Meckenheim  Bürger ausgestellt, soweit deren Familieneinkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht
 Telefon 02225 9220 23  überschreitet oder Leistungen nach den Bestimmungen des Zwölften oder Zweiten Buches
 E-Mail info@bildungswerk-euskirchen.de  – Sozialgesetzbuch – (SGB XII oder SGB II) bezogen werden.
 www.bildungswerk-euskirchen.de
          Beziehern von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) kann ebenfalls auf
 Caritas-Verband  Antrag ein Euskirchen-Pass ausgestellt werden, wenn sie der Stadt Euskirchen im Rahmen des
 mit Beratungsstelle nach § 218 für werdende Mütter in Not  und Konfliktsituationen  Verteilungsverfahrens zugewiesen wurden.
 Wilhelmstraße 52
 53879 Euskirchen  Als Inhaber eines Euskirchen-Passes haben Sie gegen Vorlage dieses Dokuments die Möglichkeit
 Telefon 02251 7000 0  an verschiedenen Freizeitmaßnahmen vergünstigt teilzunehmen und können mehrere Bildungs-
          und Kulturangebote zu ermäßigten Entgelten nutzen. So wird der Beitrag/die Kursgebühr für
 Verband der Katholischen Kirchengemeinden   Weiterbildungsangebote im Haus der Familie um 50 % ermäßigt.
 im Kreisdekanat Euskirchen und Zentralrendantur
 Wilhemstraße 74  Antrag
 53721 Siegburg  Informationen zur Beantragung und Ausstellung
 Telefon 02241 2409881  erhalten Sie beim Bürgerbüro
          Altes Rathaus
 Katholische Ehe-, Familien-, Lebensberatungsstelle   Baumstraße 2
 Neustraße 43  53879 Euskirchen
 53879 Euskirchen  02251 14-520 oder -521
 Telefon 02251 510 70 | Telefax 02251 510 7  buergerbuero@euskirchen.de

          Gültigkeit
          Der Euskirchen-Pass ist ein Jahr gültig.
          Bei gleichbleibenden Voraussetzungen kann die Gültigkeit auf Antrag verlängert werden.





















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