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Hinweise & Services                                                Hinweise & Services


 >  GESCHÄFTSSTELLEN  >  EUSKIRCHEN-PASS



 Kath. Bildungswerk im Kreis Euskirchen  Der Euskirchen-Pass wird auf Antrag vom Bürgerbüro der Stadt Euskirchen für Euskirchener
 Geschäftsstelle Euskirchen/Rhein-Sieg lrh  Bürger ausgestellt, soweit deren Familieneinkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht
 Kirchplatz 1  überschreitet oder Leistungen nach den Bestimmungen des Zwölften oder Zweiten Buches
 53340 Meckenheim  – Sozialgesetzbuch – (SGB XII oder SGB II) bezogen werden.
 Telefon 02225 9220 23
 E-Mail info@bildungswerk-euskirchen.de  Beziehern von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) kann ebenfalls auf
 www.bildungswerk-euskirchen.de   Antrag ein Euskirchen-Pass ausgestellt werden, wenn sie der Stadt Euskirchen im Rahmen des
          Verteilungsverfahrens zugewiesen wurden.
 Caritas-Verband
 mit Beratungsstelle nach § 218 für werdende Mütter in Not  und Konfliktsituationen  Als Inhaber eines Euskirchen-Passes haben Sie gegen Vorlage dieses Dokuments die Möglichkeit
 Wilhelmstraße 52  an verschiedenen Freizeitmaßnahmen vergünstigt teilzunehmen und können mehrere Bildungs-
 53879 Euskirchen  und Kulturangebote zu ermäßigten Entgelten nutzen. So wird der Beitrag/die Kursgebühr für
 Telefon 02251 7000 0  Weiterbildungsangebote im Haus der Familie um 50 % ermäßigt.

 Verband der Katholischen Kirchengemeinden   Antrag
 im Kreisdekanat Euskirchen und Zentralrendantur   Informationen zur Beantragung und Ausstellung
 Wilhemstraße 74  erhalten Sie beim Bürgerbüro
 53721 Siegburg  Altes Rathaus
 Telefon 02241 2409881  Baumstraße 2
          53879 Euskirchen
 Katholische Ehe-, Familien-, Lebensberatungsstelle   02251 14-520 oder -521
 Neustraße 43  buergerbuero@euskirchen.de
 53879 Euskirchen
 Telefon 02251 510 70 | Telefax 02251 510 7  Gültigkeit
          Der Euskirchen-Pass ist ein Jahr gültig.
          Bei gleichbleibenden Voraussetzungen kann die Gültigkeit auf Antrag verlängert werden.






          >  BILDUNGS- UND TEILHABEPAKET



          Weitere Informationen
          Auf der Website des
          Ministeriums für Arbeit,Gesundheit und Sozialesdes Landes Nordrhein-Westfalen
          https://www.mags.nrw/grundsicherung-bildungs-teilhabepaket







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