Lehrküchen, wie in der Familienbildungsstätte, sind ein Sonderfall im Hinblick auf die Lebensmittelhygiene. Sie unterliegen den Hygienevorschriften und diese müssen so angewandt werden, dass sie Risiken weitestgehend ausschließen und dennoch ein Lehrbetrieb möglich ist.
Die Umsetzung der Hygieneregeln steht und fällt mit der Reinigung. So werden im Rahmen der Veranstaltung die wichtigsten Aspekte der Lebensmittelhygiene, wie auch die Grundlagen der damit verbundenen Reinigung besprochen und überprüft. Besonders wichtig sind dabei die Kenntnis der zu reinigenden Flächen und Materialien sowie der sparsame und ökologisch verantwortete Umgang mit den Reinigungsmitteln.
Die Fortbildung dient gleichzeitig als Nachweis der in §43 IfSG geforderten Belehrung durch den Arbeitgeber, die regelmäßig im zweijährigen Turnus erfolgen muss.