Das Bundesministerium für Finanzen hat Kriterien benannt, nach denen Veranstaltungsangebote der Erwachsenenbildung von der Umsatzsteuer befreit werden können. Diese Kriterien beziehen sich auf die Inhalte, die Zielsetzung und die Eignung der Lehrkraft.
Die Planung und Umsetzung der Bildungsveranstaltungen müssen diesen Kriterien entsprechen, um umsatzsteuerfrei sein zu können. Die Kriterien schließen bloße Freizeitbetätigungen und -veranstaltungen aus. Sie korrelieren mit den pädagogischen Prinzipien und dem fachdidaktischen Profil der KEFB-Bildungsarbeit, so dass eine Berücksichtigung dieser Kriterien seitens der KEFB keine Beeinträchtigung darstellt, sondern eine Fokussierung auf das Spezifikum unserer Bildungskultur bedeutet. Wir werden in der MIFO diese Kriterien in ihrem Bezug zu Selbstverständnis und Profil der KEFB betrachten und die Konsequenzen für die Ausschreibung, Planung und Umsetzung von Veranstaltungsformaten benennen.
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