Da sich die gesetzlichen Anforderungen in der Jugendhilfe verändert haben, ist es empfehlenswert für die Kindertagesstätten in pfarrlicher Trägerschaft eine weitere Präventionsfachkraft zu benennen, die die Schutzmaßnahmen des Kinderschutzes der Einrichtung in pfarrlicher Trägerschaft unterstützt und berät.
Die Qualifizierungsmaßnahme „Präventionsfachkraft“ vermittelt die Fachkompetenz und stärkt die Handlungsfähigkeit der vom Träger zur Prävention von (sexualisierter) Gewalt (§12 PrävO) gegenüber Minderjährigen in den Einrichtungen des Erzbistums Köln.
Zielgruppe:
Mitarbeitende bzw. ehrenamtlich Tätige, die von Ihrer Einrichtungsleitung für die Aufgabe benannt wurden.
Voraussetzung für die Teilnahme:
- Grundkenntnisse im Themenfeld „Sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige“ (Präventions-Schulung Basis plus oder Intensiv) müssen vorausgesetzt werden.
- Pädagogische, psychologische oder beraterische Ausbildung bzw. Zusatzqualifikation sind von Vorteil.
Die Teilnahmegebühr für Personen, die bei einem nicht-kirchlichen Träger tätig sind, beträgt 300 €.
Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung unter dem Feld Bemerkungen die Einrichtung der Sie angehören ein. Vielen Dank.
Termine: 02.02., 03.02., 04.02.26
Anmeldefrist: 23.10.2026
3x | 9.00 - 17.00 Uhr | 18 Unterrichtsstunden
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