Für das Wohlergehen des Kindes und zur Beruhigung berufstätiger Eltern geben Kindertagespflegepersonen den Kindern im Einzelfall tagsüber Medikamente in der Einrichtung. Natürlich geschieht dies immer auf Wunsch und nach Anweisung der Eltern. Aber – ist das so ausreichend? Die Gabe von Medikamenten in der Kindertagespflege stellt eine verantwortungsvolle Aufgabe dar, die rechtlich über den Betreuungsauftrag hinaus geht. Deshalb braucht es klare Absprachen, genaue Regeln für die Medikamentierung, sorgfältige Dokumentation und ein hohes Maß an Verbindlichkeit auf beiden Seiten.
Ziel ist es, die Sicherheit und das Wohlbefinden des Kindes jederzeit sicherzustellen und als Kindertagespflegeperson mit schriftlichen Vereinbarungen und vollständiger Dokumentationen von Medikamentengaben für den Fall eines Gesundheitsproblems rund um die Medikamentengabe rechtlich gut abgesichert zu sein.
Folgende Schritte werden an dem Abend vorgestellt:
1. Frühzeitige Kommunikation mit den Eltern – Medikamentengabe im Betreuungsvertrag regeln
2. Muster- Schriftliche Vereinbarungen über den Betreuungsvertrag hinaus
3. Ärztliche Informationen zur Medikamentierung – Rücksprachemöglichkeit mit Arzt/Ärztin klären
4. Beschriftung und Aufbewahrung der Medikamente
5. Muster-Protokoll der Medikamentengabe
6. Muster für Notfallnummern