Eltern erwachsener Kinder mit Behinderungen sorgen sich häufig darum, wie es mit den Hilfs- oder pflegebedürftigen Kindern weiter geht, wenn sie als Eltern nicht mehr aktiv für sie da sein können.
Wie kann so vererbt werden, dass Kinder auch bei Erhalt von Grundsicherung/Hartz 4 vom Erbe der Eltern profitieren können?
Diese und viele andere rechtliche Aspekte und Grundlagen greift der Fachanwalt für Erbrecht, Herr Dr. Wolfgang Buerstedde vom Verein Recht verständlich e.V. in seinem Vortrag auf.
Kooperation: Hilfe für psychisch Kranke e.V.
Do. 27.11.2025, 18.00 - 20.15 Uhr
Referent/in
Till Krummel
Ort
FBS Raum 0.1 Saal,
Lennéstraße 5,
53113 Bonn
Gebühr
gebührenfrei
Kursnummer
2566640052